Streichung des § 219a StGB schafft Rechtsunsicherheit
Krings: „Die Anhörung hat unsere Auffassung bestätigt, dass durch die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen weder die Informationen für Frauen noch die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte verbessert werden. Durch die teilweise Überführung eines Werbeverbots in das Heilmittelwerbegesetz möchte die Bundesregierung nur noch die…