Richtige Maßnahme – unzureichende Umsetzung
„Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs hat die Ampel heute den sog. Spitzenausgleich auch auf das Jahr 2023 verlängert. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können damit für alle Energie- und Stromverbräuche eines Jahres bis zu 90 % der Energie- bzw.-…