Kampf gegen Kindesmissbrauch im Netz und extremistische Netzwerke darf nicht dem Zufall überlassen werden
„Der EuGH bleibt seinem bisherigen Kurs treu. Nationale Vorschriften zur unterschiedslosen Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten sind auch im Kampf gegen schwere Straftaten wie Mord grundsätzlich unzulässig. Auch das neueste Urteil zur Vorratsdatenspeicherung zeigt aber Fallgruppen auf, in denen eine gezielte Datenspeicherung ausnahmsweise…