Jobcenter dürfen nicht zur bloßen Zahlstelle werden

Jobcenter dürfen nicht zur bloßen Zahlstelle werden

„Die Bundesregierung hat beschlossen, fast alle Sanktionen in der Grundsicherung bis zum Jahresende zu streichen. Künftig kann ein Jobcenter nur noch dann Geld bei einem Hartz IV-Empfänger kürzen, wenn dieser bei einem Termin unentschuldigt fehlt. Lehnt er hingegen eine zumutbare Arbeit ab oder beendet vorzeitig eine vereinbarte Fortbildung ohne…

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