Diskutieren Sie mit: Herabsetzung des Wahlalters in Thüringen auf 16 Jahre!
Seit einiger Zeit wird in Thüringen die Absenkung des Wahlalters diskutiert.
Die Regierungsparteien planen mit einer Verfassungsänderung und einer Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes das Wahlalter für Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre herabzusenken.
Der entsprechende Gesetzentwurf wurde in der Plenarsitzung am 19. Juni 2015 erstmals beraten und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat am 2. Juli 2015 beschlossen, eine Online-Diskussion zum Gesetzentwurf durchzuführen.
Diese Diskussion läuft ab sofort bis zum 15. September 2015.
Mit Ihren Beiträgen, Erläuterungen oder Kritik können Sie direkt Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschuss nehmen. Bitte beteiligen Sie sich und bringen Sie sich ein.
Zur Diskussion gelangen Sie über diesen Link:
https://forum-landtag.thueringen.de/dokument/herabsetzung-des-wahlalters-thueringen-auf-16-jahre
Durch die Änderung der Verfassung des Freistaats und des Thüringer Landeswahlgesetzes soll das Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre herabgesetzt werden.
Die geplanten Gesetzesänderungen betreffen ausschließlich das aktive Wahlrecht, d. h. das Recht zu wählen und nicht das Recht selbst gewählt zu werden.
Die CDU Thüringen hat sich wiederholt gegen eine Absenkung des Wahlalters ausgesprochen. Wir halten nach wie vor ein Alter von 18 Jahren, mit dem ein junger Mensch voll rechtsfähig wird, für angemessen.
Umfragen des Meinungsforschungsinstituts INSA wie auch von der Jungen Union Thüringen haben ergeben, dass weder die Bevölkerung als Ganzes, noch die betroffenen Jugendlichen selbst, eine Absenkung des Wahlalters wünschen.
Das gern angebrachte Argument der Regierungsparteien, so der Politikverdrossenheit entgegen wirken zu wollen, halten wir für verfehlt.
Ein Absenken des Wahlalters erzeugt weder das notwendige Interesse noch die erforderliche Reife für eine bewusste Wahlentscheidung.
Von Bedeutung ist aus unserer Sicht vielmehr die entsprechende inhaltliche Vorbereitung der Jugendlichen durch Gespräche und dem Vermitteln von Wissen um Partizipationsmöglichkeiten im Elternhaus, im Freundeskreis und in der Schule – dort vor allem mit einer adäquaten Lehrplangestaltung.