Bericht des Fraktionsvorsitzenden im Landtag – 21.05.2013

Bericht des Fraktionsvorsitzenden im Landtag – 21.05.2013

Berichtszeitraum 15. bis 21.5.2013

Die Koalition wird noch vor der Sommerpause ein drittes Paket mit freiwilligen Gemeindeneugliederungen auf den Weg bringen. Die Strukturveränderungen betreffen 91 Gemeinden und 17 Städte. Treten die Neugliederungen zu Jahresbeginn 2014 in Kraft, so hat Thüringen noch 845 politisch selbständige Gemeinden. Das ist noch knapp die Hälfte der Ende 1991 existierenden 1649 Gemeinden. Nach der großen Gemeindegebietsreform von 1993/1994 waren es noch 1247. Die CDU hat beharrlich und kontinuierlich daran gearbeitet, zukunftsfeste Gemeindestrukturen entsprechend der Bevölkerungsentwicklung zu schaffen. Mit der Thüringer Landgemeinde haben wir dafür eine neue Form entwickelt. Das ist bürgernahe Politik von unten statt ein Diktat vom Grünen Tisch in Erfurt.

Das Thüringer Kultusministerium hat sich nach langen Verhandlungen auch bereiterklärt, sein Widerstreben gegen die Regelschulen aufzugeben, die sich zu Oberschulen entwickeln und damit besonders Gewicht auf die individuelle Schulausgangsphase legen wollen. So bestehen berechtigte Aussichten, dass mit dem Schuljahr 2013/14 in Thüringen insgesamt 33 Regelschulen das Qualitätssiegel Oberschule erwerben können. Das ist wichtig, weil wir den Regelschulen so einen Weg eröffnen, ihre Attraktivität durch eine individuelle Schulausgangsphase und Praxisorientierung in der Vielfalt der Thüringer Schullandschaft zu erhöhen und ihre Funktion als zentraler Baustein des gegliederten Thüringer Schulsystems zu erhalten.

Im Gegenzug zu diesen für die Zukunft des Landes wichtigen Punkten haben wir dem Wunsch der SPD entsprochen, die Residenzpflicht für Asylbewerber auf ganz Thüringen auszuweiten. Entsprechend dem Koalitionsvertrag hatte die Koalition sie bereits im räumlichen Bezug erweitert, die SPD wollte jedoch darüber hinausgehen. Da die Verordnung, die Asylbewerbern den erlaubnisfreien Aufenthalt in zwei Landkreisen und einer kreisfreien Stadt gestattet, ohnehin nicht sonderlich konsequent vollstreckt worden ist, passen wir sie nun der gelebten Praxis an. Die Kritik an der bisherigen Regelung teilen wir gleichwohl nicht. Die Residenzpflicht ist keine Frage humanitärer oder menschenrechtlicher Natur, denn das Menschenrecht ist bereits durch die Aufnahme in das Asylverfahren selbst gewährleistet.

Das Kabinett hat sich mit dem Ordnungsbehördengesetz befasst und damit zugleich die von uns geforderte Ermöglichung für räumlich und zeitlich begrenzte Alkoholverbote auf Straßen und öffentlichen Plätzen auf den Weg gebracht. Diese Möglichkeit war durch eine erfolgreiche Klage gegen eine entsprechende Satzungsregel der Stadt Erfurt entfallen. Die notwendige Rechtsgrundlage wird nun geschaffen; und zwar auf ausdrücklichen Wunsch des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes und zahlreicher, auch sozialdemokratisch regierter Kommunen. Das Thema betrifft den Markenkern der CDU, zu dem öffentliche Ordnung und Sicherheit gehören.

Am kommenden Sonntag erscheint der nächste Fraktionskurier der CDU-Fraktion als ganzseitige Anzeige im Allgemeinen Anzeiger und weiteren Thüringer Anzeigenblättern. Er berichtet über aktuelle politische Debatten aus dem Thüringer Landtag und der Landespolitik. Im Zentrum steht ein Bericht über den Jahresempfang der Fraktion und die vielbeachtete Rede Wolfgang Schäubles mit eindringlichen Warnungen vor Steuererhöhungen und schuldenfinanzierten Haushalten. Der Fraktionskurier erreicht alle 1,1 Millionen Thüringer Haushalte.

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